Begabtenförderung Berufliche Bildung

Weiterbildungsstipendium

Mit einer erstklassigen Berufsabschlussprüfung einen finanziellen Zuschuss durch die Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium für verschiedene Weiterbildungsangebote) erhalten – das können Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind.

Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden (z. B. Elternzeit).

Nachweis Qualifizierung

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
- Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen
   Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder
- Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen oder
- Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.


Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Bewerbung für die Aufnahme in das Programm müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.

Aber: Auch wenn diese Kriterien erfüllt sind, ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.


Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig sind anspruchsvolle berufsbegleitende Maßnahmen, wie z. B.
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der Höheren Berufsbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in,
  Fachkaufmann/-frau),
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher und sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative
  Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).
- unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium.

Es gibt eine Vielzahl von Weiterbildungsangeboten. Sie wählen die für Sie passenden Maßnahmen selbst aus. Aus dem Programm „Weiterbildungsstipendium“ (Begabtenförderung berufliche Bildung) des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie können Sie für einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr in das Förderprogramm + zwei weitere Jahre) insgesamt 8.700,00 €  an Förderung für anspruchsvolle Weiterbildungen erhalten.

Sie haben Interesse und Ihre Ausbildung im Bereich der IHK Arnsberg absolviert? Dann können Sie sich bis zum 15. Dezember eines Jahres telefonisch für die Aufnahme bewerben. Im Januar des Folgejahres wird über die Aufnahme entschieden.


Nähere Informationen finden Sie im Flyer und auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.